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Lesetipp "Herrenberg-Dialogprozess" Übergangsregelung für Lehrkräfte kommt – Union verspricht SFV-Reform

Entscheidung kurz vor Toresschluss: Der Bundestag hat eine zweijährige Übergangsregelung für selbstständige Lehrkräfte beschlossen. Was passiert danach? CDU/CSU versprechen, das Statusfeststellungsverfahren neu zu ordnen.

Die Einigung auf die Übergangslösung erfolgte in letzter Minute

Drei Wochen vor der Wahl hat der Bundestag noch eine für viele Selbstständige bedeutende Entscheidung getroffen: Für zwei Jahre können Selbstständige Lehrtätigkeiten ausüben, ohne eine Einstufung als abhängig Beschäftigte fürchten zu müssen. Diese Übergangsregelung wird ins Vierte Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB IV) geschrieben und gilt vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2026. Der zuvor entfallene § 127 wird durch einen neuen Text ersetzt. (In der verlinkten Bundestagsdrucksache ist die Änderung auf Seite 18 folgende zu finden.)

Voraussetzung für die Anwendung der Regelung: Beide Parteien müssen bei Vertragsschluss übereinstimmend von einer selbstständigen Tätigkeit ausgegangen sein, und der/die Selbstständige muss zustimmen, dass keine Versicherungspflicht eintritt. Wichtig: Die Versicherungspflicht in der Rentenversicherung, die für Lehrkräfte durch die Vorschriften im Sechsten Buch SGB bestehen, gilt weiterhin.

Hohe Nachzahlungen drohten

Die Regelung wurde am 29. Januar im Ausschuss für Arbeit und Soziales beschlossen. Die Stimmen dazu kamen von Union, SPD und Grünen. Der Bundestag beschließt es am 31. Januar. Der arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Stephan Stracke, reklamierte den Beschluss als Verdienst seiner Partei. "Die drohenden Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen hätten zahlreiche Einrichtungen finanziell an ihre Belastungsgrenze gebracht und ihre Zukunft aufs Spiel gesetzt. Das hätte verheerende Folgen für Schulen, Lehrkräfte und Schüler gleichermaßen gehabt", sagte Stracke. " Mit dieser Initiative schaffen wir Planungssicherheit und Stabilität bis zum 1.1.2027 – sowohl für Bildungseinrichtungen als auch für Lehrkräfte."

Interessant wurde es am Ende seines Statements. Dort verließ Stracke das Thema der Lehrtätigkeiten und bezog sich auf alle Selbstständigen. Er kündigte eine Reform des Statusfeststellungsverfahrens an: "Es bleibt der Auftrag für die nächste Bundesregierung, das Statusfeststellungsverfahren grundlegend neu zu ordnen. Dazu braucht es Rechtssicherheit, klar verständliche Vorgaben und eine unbürokratische Umsetzung. All das wird nur mit der Union möglich sein.“

Jetzt nicht zurücklehnen!

An dieses Versprechen werden wir die Union nach der Wahl erinnern. VGSD-Vorstand Andreas Lutz freute sich über die vorübergehende Lösung für Lehrkräfte, mahnte aber auch dauerhafte Lösungen für alle Selbstständigen an: "Wir sind erleichtert, dass der Bundestag diese Übergangslösung für den Bildungssektor beschlossen hat. Sie darf aber nicht dazu führen, dass man sich nun zurücklehnt, denn die Unsicherheit besteht ja für alle anderen Branchen fort. Die nächste Bundesregierung muss schnellstmöglich eine grundlegende Reform des Statusfeststellungsverfahrens in Angriff nehmen, die endlich praxisnahe Kriterien und Rechtssicherheit bringt – und das mit deutlich weniger Bürokratie."

Allein auf Lehrtätigkeiten beschränkt bleibt derweil der Dialogprozess im Arbeitsministerium (BMAS), der am 22. Januar ein weiteres Fachgespräch hatte. Dieses bezog sich schon ausdrücklich auf das "Zeitfenster", das durch die Übergangsregelung geschaffen werde. Es wurde festgehalten, dass die einzelnen Arbeitsgruppen des Prozesses der Deutschen Rentenversicherung (DRV) "typische Modelle" vorlegen sollen. Gemeint ist damit, dass die Beteiligten Tätigkeitsbeschreibungen und Verträge bei der DRV einreichen sollen. Zu diesen würde die DRV dann gutachterliche Stellungnahmen abgeben, ob die entsprechenden Tätigkeiten als selbstständig bewertet würden.

Wir messen die CDU an ihren Taten

Eine solcher Dialogprozess darf kein Privileg von einzelnen Berufsgruppen wie Lehrkräften und Pool-Ärzten bleiben – alle Selbstständigen brauchen Rechtssicherheit. Auch für andere Tätigkeiten muss deshalb die Möglichkeit geschaffen werden, vorab Stellungnahmen der DRV zu erhalten. Die bessere Lösung ist jedoch, endlich ein praxisnahes Statusfeststellungsverfahren zu schaffen. Wir werden die Union an ihren Taten messen.

- 04:00

52 Kommentare

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Abgezockt vom Staat
30.01.2025 19:2830.1.25 19:28

Die Übergangsregelung ist gut für die Betroffenen für die ich mich grundsätzlich freue.

Ich bin aber nicht Betroffen in dem Sinne, sondern werde nun ungleich behandelt, trotz derselben rechtlichen Schwierigkeiten und Probleme. Ich bin insofern schlimmer betroffen, dass meine typischen Kunden überhaupt keine Solo-Selbstständigen mit Wohnort in Deutschland(!) beauftragen.

Das ein Ausschuss des Bundestages so eine Regelung beschließt, lässt mich ratlos zurück. Zumal zu bedenken ist, dass die lehrende Tätigkeit per se sozialversicherungspflichtig ist.

Insofern fällt es mir äußerst schwer, diesen Beschluss als Erfolg von irgendwem zu sehen. Das einzig postive ist, dass nun eine Gruppe von Betroffenen zumindest für eine sehr kurze Übergangszeit von einem Muratorium profitiert.

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Nils Meyer
31.01.2025 05:3731.1.25 05:37

Sehe ich auch so, man schafft eine Sonderregelung für eine Gruppe (Gleichheitsgrundsatz?) um sich noch bis zur Wahl zu retten, so haben die Schulen 1 Jahr mehr Zeit bis sie schließen müssen. Grundsätzlich finde ich die Idee dass es keine erzwungene Statusänderung gibt wenn beide Seiten übereinstimmen ja gut aber dann bitte unbegrenzt und für alle.

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Abgezockt vom Staat
31.01.2025 09:4131.1.25 09:41

So sehe ich das auch. Das man über die Keule des SGB Vertragsfreiheit und Unternehmerfreiheit einschränkt ist nicht hin nehmbar.
Letztlich dienen diese Regeln einer vermeintlichen Gerechtigkeit, die wirtschaftlich für alle Beteiligten nachhaltig negative Folgen nach sich zieht.
Es wird an dem Ast gesägt, auf dem man sitzt.

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Nils Meyer
31.01.2025 13:4231.1.25 13:42

Daher verstehe ich auch die ständigen Forderungen nach einem veränderten oder reformierten Statusfeststellungsverfahren nicht. Es macht überhaupt keinen Sinn dass jeder Dienstvertrag schwebend unwirksam ist und erst durch die DRV erlaubt werden muss. Es werden jeden Tag tausende Dienstverträge geschlossen, wenn jeder Vertrag erst durch den Staat geprüft werden müsste dann käme die Wirtschaft komplett zum Stillstand. Andersherum ist es auch nicht gerecht dass die Verträge die durch Unglück und Zufall geprüft werden aufgelöst werden müssen während Andere einfach Glück haben und nicht zur Beendigung ihrer Dienstverträge gezwungen werden. Das ist auch eine Form der Willkür.

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Abgezockt vom Staat
31.01.2025 13:5431.1.25 13:54

Nicht zu vergessen, dass über strafrechtlichen Bewährungen, das Schließen von Dienstverträgen im Grunde vollständig unterbunden werden soll.
Das ist eine Änderung des BGB durch die Hintertür.

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31.01.2025 13:5431.1.25 13:54

Was das Punkt der Reform das Verfahrens angeht, lese ich da nur bla bla. Mehr nicht.

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Andrea Friedrich
31.01.2025 14:4431.1.25 14:44

Die Scheinsselbstständigkeit ist eher nicht mein persönliches Problem. Für die, die es betrifft ist die Aussetzung gut. Ich bin eher zornig mit dem Rententhema, weil ich zahlen soll mit der ANSAGE, dass ich nicht mal im Ansatz das zurückkriege, was ich eingezahlt habe. Das ist in meinen Augen auch nicht mehr unter Generationenvertrag abzubuchen. Ich warte auf den Tag, an dem berücksichtigt UND honoriert wird (z.B. steuerlich vollumfänglich und nicht in scheinbar hohen Beträgen, die in der Realität in meiner Steuerentlastung quasi verpuffen), dass ich für meine Rente privat allein aufkomme, EGAL, was ich ggf. tue: lehren oder Seminare geben, ausbilden oder Workshops. Das Gesetz ist (glaube ich) von 1912. Ganz allein deswegen gehört es auf den Prüfstand- und ganz ehlich glaube ich nicht, dass die CDU als konservative Partei in altem Rollendenken dieses Problem löst. Weder das der "Scheinselbstständigen" noch eine faire Behandlung von Solo-Selbstständigen in "Rente". Unterm Strich hätte ich gerne, dass wenn ich schon mein Risiko allein trage, ich auch dafür steuerlich honoriert werde und nicht noch bestraft.

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Julia Carta
31.01.2025 17:5531.1.25 17:55

Ich persönlich halte es aktuell nicht für klug sich auf Worte der CDU/CSU zu verlassen.
Mich persönlich betrifft das Thema Scheinselbstständigkeit nicht, aber natürlich wünsche ich mir, dass eine gute Lösung gefunden wird.

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Schein Radfahrer
31.01.2025 18:3031.1.25 18:30

Mich betrifft es sehr.
Danke für Ihre guten Wünsche.
Die CDU ist meine einzige realistische Chance in Bezug auf die so genannte Schein Selbstständigkeit.
Ich habe sie noch nie gewählt.

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Gast
05.02.2025 02:225.2.25 02:22

Das wäre dann ja mal an der Zeit dafür ….

Von 2005 bis 2021 hatten wir ja auch keine CDU - Merkel war ja und ist, Vorsitzende der Grünen immer gewesen und unwählbar damit gewesen.

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Schein Radfahrer
05.02.2025 10:455.2.25 10:45

Also unwählbar war Frau Merkel offensichtlich nicht ;-)
Aber dass wir keine CDU hatten, dem stimme ich zu. Ich hoffe das ist aktuell des Pudels Kern ...

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Schein Radfahrer
31.01.2025 18:2731.1.25 18:27

Ich finde es toll!
Danke, Herr Stracke!
Danke, Vgsd!

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Lena
01.02.2025 19:281.2.25 19:28

Wie sehr Mensch der CDU vertrauen kann, hat Merz sehr deutlich statuiert.

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Nils Meyer
01.02.2025 21:111.2.25 21:11

Ich sehe da auch wenige Chancen, es gab ja auch bei der letzten GroKo eine Reform der Statusfeststellung die nichts verbessert hat. Glaube nicht dass sich eine Koalition findet wo es nicht 1-2 Partner gibt die Selbstständige überhaupt nicht mögen und als Wähler sind Selbstständige eben nicht wichtig genug.

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KnowledgeWork
02.02.2025 11:272.2.25 11:27

Vielen Dank für Eure Teilnahme am Wirtschaftswarntag und Euren Einsatz!

Ich muss sagen, dass ich die Themen in diesem Wahlkampf als »Hass und Rente« empfinde. Leider habe ich auch den Eindruck, dass fast alle Parteien – mit Ausnahme der Grünen – eine starke Beamtenlobby haben.

Die Reform des Statusfeststellungsverfahrens dominiert seit vielen Jahren. Die Union hat die Verschlimmbesserung unter Andrea Nahles mitgetragen, und ihre ehemals stärkste Staatssekretärin steht dem DGB vor. Politiker wie Thomas Sattelberger von der FDP haben im Bundestag hervorragende Argumente vorgebracht.

Jetzt ist wieder Wahlkampf – Was haben die FDP und die Grünen im letzten Wahlkampf in den Programmen gehabt? Was wurde letztlich umgesetzt?

Um mutigen Frauen und Männern die Selbstständigkeit zu ermöglichen, könnte vielleicht eine Bürgerversicherung, wie sie in einigen EU-Staaten existiert, ein Ausweg sein. Es gibt klare Regeln und das Argument für das Bürokratiemonster Scheinselbstständigkeit verfällt über Nacht. Alle erwerbstätigen Menschen wären sozialversicherungspflichtig und Lohndumping sowie Ausbeutung wären somit erschwert.
Ich habe die Diskussion in der letzten Legislaturperiode nicht komplett verfolgt – könnt Ihr mir erklären, welche Bedenken die SPD gegen die Idee der Bürgerversicherung hatte?

Es ist nicht fair, zu behaupten, dass Selbstständige die Sozialversicherung nicht wollen. Die Wahrheit ist, dass viele von uns durch die rechtliche Unsicherheit, die Bürokratie und den damit verbundenen Ärger abgeschreckt werden. Neben der abrechenbaren Arbeit kommen im Monat noch 20–30 Stunden Bürokratie und notwendige Weiterbildung hinzu – das ist ein enormer Zeitaufwand, der uns von unserer eigentlichen Arbeit, Innovation und Kreative abhält.

Ich denke, dass es wichtig ist, diese Hürden zu beseitigen und Selbstständigen eine faire Chance zu geben, ihre Arbeit ohne übermäßige Bürokratie ausüben zu können. Eine Vereinfachung der Verwaltung und eine klare Regulierung könnten einen großen Unterschied machen und viele Unternehmer:innen von den aktuellen Herausforderungen befreien.

Wir stehen mitten in einem geeinten Europa, mit einer der besten Demokratien, die unser Land je gesehen hat. Lasst uns nach vorn schauen und die Chancen nutzen, die sich uns bieten! Dank der Weitsicht und der Ideen von Konrad Adenauer und Helmut Kohl können wir heute sogar im liberalen EU-Ausland Unternehmen gründen. Ich bin auf die Ideen der Union gespannt!

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KnowledgeWork
02.02.2025 11:282.2.25 11:28

Dank der Weitsicht und der Ideen von Konrad Adenauer und Helmut Kohl können wir heute sogar im liberalen EU-Ausland Unternehmen gründen. Ich bin auf die Ideen der Union gespannt!

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Chris
02.02.2025 11:362.2.25 11:36

Das Problem mit der Bürgerversicherung ist nicht unbedingt, dass die Selbständigen das nicht wollen, sondern die Versicherungswirtschaft will das nicht. Und sie haben eine starke Lobby !

Von Lauterbach kann man bez. Corona-Politik halten, was man will, aber er hatte mal vor gefühlt 100 Jahren ein wirklich tragfähiges Konzept zur Bürgerversicherung.

Sinnvoll wäre sicherlich, wenn man als Soloselbständige-r freiwillig in die Rentenkasse einzahlen könnte, und dafür hätte man den Zirkus mit der Statusprüfung nicht. Der zweite Vorteil, man hätte wenigstens einen kleinen Zusatzbeitrag zu seiner eigenen Altersvorsorge; denn es ist ja leider auch so, dass man sich im Anfang seiner Selbständigkeit nicht unbedingt einen Beitrag leisten kann oder will. Weil die Rentenzeit ja sooo weit weg ist.

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Abgezockt vom Staat
02.02.2025 17:452.2.25 17:45

Gibt es Belege für die Aussage:
"Das Problem mit der Bürgerversicherung ist nicht unbedingt, dass die Selbständigen das nicht wollen, sondern die Versicherungswirtschaft will das nicht. Und sie haben eine starke Lobby !"

Ansonsten könnte man sie auch weglassen, weil reine Spekulation.

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Chris
03.02.2025 16:213.2.25 16:21

fundierte Meinungsäußerung, keine Spekulation :)

Die meisten Selbständigen wollen das allerdings auch nicht, weil es Geld kosten würde.

Allerdings: was würde dagegen sprechen, wenn man sich als Soloselbständiger mit den entsprechenden Problemen freiwillig bei der GRV versichert, und damit darf dann die GRV kein Statusverfahren mehr anstrengen, weil die GRV ja sowieso bezahlt wird ? M.E. sehr einfache Lösung, sinnvoll für alle Beteiligten.

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Nils Meyer
03.02.2025 19:163.2.25 19:16

Die Frage ist erlaubt, war auch ein Thema bei den Diskussionen zur Altersvorsorgepflicht. Sehr viele Selbstständige würden sich wahrscheinlich auf diesen Ablasshandel einlassen. Sinnvoll und einfach. Warum wird es nicht gemacht? Weil die Selbstständigkeit generell nicht erwünscht ist. Es ist auch deutlich einfacher sich das Geld bei den Arbeitgebern gebündelt abzuholen als bei einzelnen Selbstständigen einzutreiben, das ist auch ein ständiges Ärgernis der gesetzlichen Krankenkassen weil auch häufig mal zu hohe Beiträge angesetzt werden. Die Lösung über Arbeitgeber ist einfacher weil die ganze Arbeit kostenlos von denen erledigt wird. Die Finanzämter freuen sich auch über jeden der keine Steuererklärung macht.

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Chris
03.02.2025 19:323.2.25 19:32

Ich würde es nicht als Ablasshandel bezeichnen, sondern als eine von mehreren Alternativen, seine eigene Selbständigkeit zu steuern. Theoretisch sollte man in seiner Kalkulation auch einen gewissen Prozentsatz vom Gewinn in die Altersvorsorge investieren, warum also nicht in die GRV ? Falls man das nicht will, kann man ja sicherlich seine Verträge so gestalten, dass man bei einem Statusverfahren nicht durchfällt. Oder man braucht nicht in die GRV zu zahlen, wenn man übers Jahr Vollzeit Personal beschäftigt. Oder...

Ich will ganz sicher nicht abstreiten, dass das Statusverfahren derzeit völlig daneben ist und die daraus resultierende Rechtsunsicherheit finde ich auch unerträglich. Aber man muss ja nicht nur das eine Kriterium einschränken, im Zuge einer ganzheitlichen Reform kann man ja gleich mehrere Faktoren verbessern. Könnte man, sollte ich wohl besser sagen.

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Nils Meyer
03.02.2025 20:093.2.25 20:09

Man könnte es tun. Man tut es nicht. Das hat Gründe, über die ich nur spekulieren kann. Es wurde recht explizit von einem Staatssekretär im BMAS gesagt dass selbst mit einer Altersvorsorgepflicht das Thema Statusfeststellung und damit Rechtsunsicherheit nicht vom Tisch wäre. Etliche andere Länder haben das Problem gelöst. Das lässt für mich nur den Schluss zu dass es nicht um Altersvorsorge geht sondern darum die Selbstständigkeit einzuschränken. Man merkt es auch immer daran dass die Argumentation dann sofort in fiktive Fälle abdriftet (der gutverdienende Selbstständige der pünktlich mit 67 sein Geld verprasst hat und Bürgergeld beantragt usw.).

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Branko Trebsche
04.02.2025 11:164.2.25 11:16

Die Antwort, warum dieser Ablasshandel nicht funktioniert ist seit Jahren immer gleich. Solange es Arbeitgeberanteile in den Sozialversicherungen gibt, bleibt die Frage, wer den Arbeitgeberanteil zahlt offen.
Dadurch wird nicht ein Statusfeststellungsverfahren obsolet! Dieser Lösungsvorschlag ändert nichts an der Grundproblematik!
Die vermeintlich, sinnvolle und einfache Lösung führt dazu, dass in der Konsequenz, jeder Selbstständige für die Abwicklung der ganzen Tranfsers, entsprechende Fähigkeiten vorhalten müsste, um den zusätzlichen Bürokratiewahnsinn zu verwalten.
Es müsste auch geklärt sein, was RV-pflichtiger Umsatz eigentlich wäre. Das gibt einen hübschen Haufen an neuen Regeln, nur für die vermeintlich einfache Lösung. Sind Gewinne aus Handelsgeschäften für RV relevant? Oder sind es Gewinne aus Arbeit, die unselbstständiger Arbeit gleichgestellt wäre? Würden dann eine Diskussion beginnen, die darauf hinaus läuft, dass wir Abgrenzungskriterien zwischen Werk- und Dienstleistungsverträgen bräuchten? ......tbc

Mal ganz klar nachgefragt.
Wie genau soll die einfache Lösung aussehen? Ohne Schlagworte, sondern mal ausformuliert.

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Chris
04.02.2025 12:074.2.25 12:07

man schaue sich das österreichische Modell an. Dort sind alle Erwerbstätigen pflichtversichert. Das wäre die einfachste Lösung. Der Übergang in D wäre natürlich etwas schwierig für diejenigen, die schon was für die eigene Altersvorsorge getan haben. Hat viele Vorteile, auch im Alter. Aber sicherlich nicht in D durchzuführen wegen Lobby. Dann bräuchte man kein Statusverfahren mehr, für niemand.

Alternativ zB eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen RV zu den Tarifen, wie zB auch in der gesetzlichen KV. Also (grob) 20 % des Einkommens aus Gewerbe bzw Freiberuflichkeit freiwillig in die Rente einzahlen, natürlich nur bis Höchstbemessungsgrenze. Ein Statusverfahren dadurch sinnlos, weil der entsprechende Auftragnehmer ja selbst einzahlt.

Natürlich ergibt sich ein gewisser "Sachzwang" für bestimmte Berufsgruppen. Aber man muss ja nicht. Für den Auftraggeber, der ist ja derzeit haftbar für die Sozialbeiträge, wäre es sehr einfach, wenn er den RV Ausweis, sprich Mitgliedsbescheinigung, online kontrollieren könnte, und er würde sicherlich solche arbeitnehmerähnliche Aufträge nur an diese Personengruppe vergeben.

Prinzipiell ist es ja gleichgültig, wer die SV einschließlich die RV bezahlt, wenn der Auftragnehmer diese Beträge in seine Kalkulation einarbeitet, falls er sie zahlen soll.

Ich bin weder Politiker noch Verbandsfunktionär, von daher beschränken sich meine Vorstellungen nur auf diese Angaben.

Aber das wird nix, das weiß ich schon, weil es was kostet für die, die eigentlich zwei Vorteile davon haben. Einmal kein Stress mehr bei der Auftragsannahme, und später mal die Rente.

So was ähnliches wird allerdings meiner bescheidenen Meinung nach in Zukunft sowieso kommen, wieso also als Interessenvertretung das nicht beschleunigen und so besser die eigenen Vorschläge mit einbringen ?

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Branko Trebsche
04.02.2025 13:044.2.25 13:04

Dann google mal.
In Österreich wird regelmäßig über die Frage gestritten, wer den Arbeitgeberanteil zahlt.
Und ohne die anderen Rechtsfragen zu klären, die sich aus deinem Vorschlag ergeben, ist er in meinen Augen nicht brauchbar.

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Chris
04.02.2025 14:264.2.25 14:26

in Österreich gibt es, soweit ich das noch weiß, eine sehr geringe Anzahl Soloselbstständiger, die unter eine Verdienstgrenze fallen, und nichts bezahlen müssen. Da zahlt dann halt der Auftraggeber. Aber die meisten sind einfach als Selbstzahler gesetzlich Rentenversichert und bekommen dann auch eine, im Gegensatz zu Deutschland, ausreichende Rente.

bezüglich der von dir kritisierten, bürokratischen Änderungen , natürlich ist das genau die Sache, die ein Gesetzgeber jetzt klären muss im Vorfeld. Aber das müsste ja genau jetzt auch geklärt werden, um einen befriedigenden Zustand zu erreichen. Also, wo soll denn da das Problem sein?

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Branko Trebsche
04.02.2025 20:124.2.25 20:12

Das Problem ist, dass dein Lösungsvorschlag so weit geht, dass die daraus folgenden notwendigen Änderungen kaum zu managen sind.
Oder wollen wir nun wegen SV Beiträgen, das BGB, das HGB, das Steuerrecht und vieles andere umbauen?

Solange wir Rentner "produzieren", die eine Rente unterhalb der Armutsgrenze trotz 35 oder mehr Jahren Einzahlung, kann die Politik, sowieso nicht ernsthaft behaupten, dass es ein Hauptziel sei, dass Selbstständige im Alter dem Staat auf der Tasche liegen, verhindern zu wollen. Was ein Quatsch!

Machen wir es also einfach. Jeder der Selbstständig sein will, erklärt das einmal und fertig ist die Laube. Dazu gerne eine insolvenzsichere Altersvorsorgepflicht, die den Lebensumständen von Selbstständigen gerecht wird. Dann kann man sich den ganzen anderen Aufwand sparen.

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Nils Meyer
05.02.2025 05:375.2.25 05:37

> Machen wir es also einfach. Jeder der Selbstständig sein will, erklärt das einmal und fertig ist die Laube.

Ich glaube das würden wir alle bevorzugen. Es ist ja auch sehr unsinnig von staatlicher Seite zu behaupten dass jemand der die ganzen Hürden der Selbstständigkeit überspringt das eigentlich gar nicht möchten, als würden wir nur aus Spaß Umsatzstreuvoranmeldungen abgeben.

Die Behauptung der Politik dass es um die Vermeidung der Altersarmut ginge ist denke ich auch unsinnig da auch hier keine Lösungsvorschläge kommen und die Politik eher zur Arbeitslosigkeit führt. Und eine Arbeit zum Mindestlohn + 1-2€ reicht auch nicht für einen Rentenanspruch der zum Leben reicht.

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Chris
05.02.2025 07:575.2.25 07:57

Der Staat hat das irgendwann mal gemacht, um prekär Selbstständige tatsächlich zu schützen. Diese Diskussion war ja schon öfters. aber durch Bürokratismus ist man, zumindest in den letzten paar Jahren, weit über das gesteckte Ziel hinaus geschossen. Warum, wieso und mit welchem Zweck ist eine Diskussion wert, aber einen Rückwärtsgang wird es nicht geben. und jeder, der mit der Maximalforderung, zurück auf den Nullpunkt, in die Lösungsansätze einsteigt, wird nichts erreichen.

ich sehe die Ansätze von Nils und von mir als relativ einfach zu handhabende Lösungsvorschläge, die eigentlich auch von der Politik so akzeptiert werden könnten. Genaue Ausführungsbestimmungen sind natürlich auch auszuhandeln. Auch dafür hätte zum Beispiel ein Verband Einfluss, wenn er die Zügel in die Hand nehmen würde, und nicht am Rückwärtsgang festhalten. Aber ein Verband muss halt natürlich auch darauf achten, was die Mitglieder denken, von daher ist ein fortschrittlicher Ansatz, wie überall in der Politik, manchmal sehr schwierig.

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Branko Trebsche
05.02.2025 09:405.2.25 09:40

"Die Definition von Wahnsinn ist, immer wieder das Gleiche zu tun und andere Ergebnisse zu erwarten." - Author unbekannt.

Was du Maximalforderung nennst, war in D noch nie Rechtslage und ist deswegen auch kein zurück. Von der freiwilligen Entscheidung ausgehend, kann man dann überlegen, mit welchen Maßnahmen man die Altersvorsorge von Selbstständigen stärkt. Das wäre der richtige Ansatz.

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Chris
05.02.2025 10:015.2.25 10:01

Es geht ja erstmal nicht um Rechtslage, sondern um das, was man will. Einmalig muss das natürlich geändert werden in den Vorschriften, wie aber so oft ja auch anderswo.

Was Nils vorgeschlagen hat, ist noch einfacher als meine Idee; jeder, der einen gewissen Mindestbetrag in die GRV einzahlt, ist befreit vom Statusfeststellungsverfahren. Freiwillig; also wer das will, kann das machen und hat die entsprechenden Vorteile. Ein Einzelhändler hat da natürlich eher kein Interesse dran und braucht das auch nicht.

Das wäre theoretisch überhaupt kein großer Akt, und kann durch eine Abfrage (vielleicht irgendwann sogar mal online) bei der GRV vom Auftraggeber (auch hier, nur wenn er will) abgefragt werden, und ist wesentlich einfacher als das Statusfeststellungsverfahren. Bei einem Mindestbetrag hat man dann außerdem den Vorteil, dass man nicht sein ganzes Restgeld für die RV ausgeben muss, sondern selbst noch vorsorgen kann, wie man will.

Ich fände das gut, sicher viele Betroffene auch. Die Frage ist halt, will man weiter ohne Aufträge leben, oder einen solchen Kompromiss eingehen, auch wenn du irgendwo natürlich recht hast, Branko, dass es ein Ablasshandel ist.

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Branko Trebsche
05.02.2025 15:305.2.25 15:30

Natürlich ist die aktuelle Rechtslage ein entscheidender Faktor.
Rechtspflege ist nicht mal eben so gemacht.

"jeder, der einen gewissen Mindestbetrag in die GRV einzahlt, ist befreit vom Statusfeststellungsverfahren." - Entsprechend geht das auch nicht. Selbst bei politischem Willen ist das nicht umsetzbar.

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Chris
05.02.2025 15:425.2.25 15:42

eine Rechtslage kann man doch ändern, oder nicht? Und das ist doch auch gewollt und beabsichtigt, dass das Statusfeststellungsverfahren auf eine andere Basis gestellt wird oder ganz verschwindet? und dafür muss man doch die derzeitige Rechtslage wieder ändern?

ich habe gerade hier die Meldung über die BAGSV und die Ziele gelesen, ich denke, das ist die richtige Basis, in der man auf eine Veränderung der derzeitigen Gegebenheiten sehr gut hinarbeiten kann. Der Verband hat die richtige Größe und vertritt die richtigen Einzelverbände.

schauen wir mal, was da erreicht wird.

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Nils Meyer
05.02.2025 19:125.2.25 19:12

Warum ist das nicht umsetzbar? Können Gesetze die früher geändert wurden nicht mehr geändert werden? Was dagegen spricht ist der politische Wille.

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Nils Meyer
05.02.2025 14:225.2.25 14:22

Es gibt schon Vorschläge wie z.B. die abgeschafften Kriterien wieder einzuführen bzw. neue Kriterien festzulegen oder die Statusfeststellung nur noch auf Antrag und nicht rückwirkend durchzuführen, dies war früher teilweise so. Es gibt keine Lösungen, es gibt nur Kompromisse. Entweder man lebt damit dass einige prekäre Erwerbstätigkeiten selbstständig ausgeübt werden oder man lebt damit dass etliche Dienstleistungen nicht mehr erbracht werden, teilweise ersetzt durch Arbeitsverhältnisse / ANÜ, Aufträge ins Ausland oder eben einfach gar nicht (z.B. die Physiotherapiebehandlungen aus einem anderen Artikel hier). Wenn die Musiklehrer statt selbstständig Musikunterricht zu geben für Mindestlohn Hotelzimmer putzen ist das eben auch okay und es muss keiner mehr den GKV/GRV Beiträgen hinterherrennen, das ist dann der Kompromiss den man akzeptiert.

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Nils Meyer
05.02.2025 06:005.2.25 06:00

Also nur falls das nicht klar ist: Es geht hier nicht darum den Status als Selbstständiger davon abhängig zu machen ob jemand freiwillig in die Rentenversicherung einzahlt, das läuft weiterhin wie gehabt (Gewerbeanmeldung, Handelsregister, Anmeldung zur Umsatzsteuer usw.). Es geht nur darum dass bei Vorliegen einer freiwilligen Rentenversicherung in ausreichender Höhe keine Statusfeststellung mehr erforderlich ist bzw. dies als KO Positivkriterium im SGB aufgenommen wird. Andere Rechtsbereiche sind davon nicht berührt. Es kommt ja meines Wissens eher selten vor dass bei Einzelhändlern oder Taxifahrern eine Statusfeststellung gemacht wird (wobei das sehr lustig wäre).

Die Problematik in anderen Ländern scheint manchmal zu sein dass nach Vertragsschluss darüber gestritten wird ob es sich um einen Arbeitsvertrag oder selbstständigen Dienstvertrag handelt.

In Österreich gibt es noch den Zwischenstatus "Freie Dienstnehmer". Das scheint mir so ein Zwischending aus Selbstständig und Arbeitnehmer zu sein. Ich glaube viele Probleme kommen da her dass man nicht weiß ob jemand selbstständig oder freier Dienstnehmer ist und dann entsprechend um die Aufteilung der Beiträge gestritten wird.

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Nils Meyer
04.02.2025 13:184.2.25 13:18

Der Arbeitgeber zahlt den Arbeitgeberanteil. Bei Selbstständigen ist der Selbstständige selbst Arbeitgeber, zahlt also seinen Anteil selbst. Wie in der GKV.

Eine einfache Lösung wäre dass wer den Regelbeitrag einzahlt als Selbstständiger und dies gegenüber Auftraggebern nachweist dann raus ist und sicher vor Zwangsstatusfeststellung bzw. zwangsweisen Änderungen des Status auf nicht selbstständig. DRV kann bei der Betriebsprüfung dann einfach nachschauen ob die Beiträge gezahlt sind und ansonsten die bei dem Selbstständigen eintreiben und die Staatsanwaltschaft informieren wenn der Auftraggeber hier betrogen wurde. Dann muss man sich auch gar nicht erst Gedanken machen darum wie man einkommensabhängige Beiträge erhebt und auf was. Wer mehr einzahlen will kann das freiwillig tun.

Das ist eine Lösung für die meisten akut Betroffenen.

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Branko Trebsche
04.02.2025 20:014.2.25 20:01

Das Rechtsproblem dahinter und die wirtschaftlichen Folgen scheinst du nicht zu sehen oder nicht sehen zu wollen.
Deine Vorgehensbeschreibung geht auf die von mir aufgeworfene Problemstellung nicht ein.
Mann muss weiterhin den Status feststellen, um zu wissen, wer welchen Anteil zu zahlen hat.

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Nils Meyer
05.02.2025 05:335.2.25 05:33

Verstehe ich gerade nicht. Warum muss Mann weiterhin den Status feststellen? Es ist doch bei Vertragsschluss klar was für ein Status von beiden Seiten gewollt ist.

Es geht hier nur um Dienstleister, nicht um Einzelhändler oder Taxifahrer oder andere Selbstständige wo der Status nicht ständig in Frage gestellt wird.

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Branko Trebsche
05.02.2025 09:215.2.25 09:21

Es ist doch egal, was beide wollen? Das ist dem Gesetzgeber auch heute schon egal!
Es mag ja sein, dass in deinem Beispiel die RV "ihr Geld" bekommen hat. Damit ist nicht die Frage geklärt, hat sie es von der richtigen Partei bekommen. Die Beantwortung dieser Frage hat weitläufige Rechtsfolgen.

Genau deswegen, funktioniert, der alle zahlen ein, Vorschlag nicht. Wenn das so einfach wäre, hätten, wir schon längst eine Bürgerversicherung.

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Nils Meyer
05.02.2025 14:115.2.25 14:11

Ich habe auch nicht "alle zahlen ein" oder eine Bürgerversicherung vorgeschlagen. Halte ich auch für nicht realistisch, dafür sind die Vorsorgesysteme in Deutschland zu lange gewachsen.

Abseits irgendwelcher Vorschläge zum Erhalt der Selbstständigkeit gebe ich dir Recht: Es ist vom Gesetzgeber nicht gewünscht dass zwischen zwei Parteien Vertragsfreiheit herrscht wenn es um einen Dienstvertrag geht, wie du richtig schreibst ist es dem Gesetzgeber egal und das Grundgesetz schützt nicht. Es ist nicht erwünscht dass Erwerbstätige ihre Beiträge oder Steuern selbst zahlen, dies soll alles zentral über einen möglichst großen Arbeitgeber passieren. Weil man die Selbstständigkeit nicht einfach verbieten kann (das hat selbst die DDR nicht geschafft) macht man es möglichst schwierig, z.B. über den Umweg des Sozialrechts ein Vetorecht für die DRV für jeden selbstständigen Dienstvertrag. Nur dort wo man die Konsequenzen nicht tragen will (Ärzte oder wie hier Musikschulen) findet man eine Sonderlösung.

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Johny Varsami
02.02.2025 19:462.2.25 19:46

Man kann doch auch heute schon freiwillig in die Rentenversicherung einzahlen?

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Beraterin
02.02.2025 19:572.2.25 19:57

In der Wissensarbeit oder im Projektgespräch kann dies zur Statusfeststellung führen. Dann entscheidet die DRV über Deinen Status. Nicht das Handelsregister oder die Gewerbeanmeldung. Ich bin kein Fachmann, der VGSD hat es jedoch mehrmals ausgearbeitet.

Leider scheint es in keiner Partei bisher eine breite Mehrheit für Reformen zu geben. Die FDP hatte es im letzten Wahlkampf sehr hoch in der Agenda.

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Berater:in
02.02.2025 19:592.2.25 19:59

Projektgespräch = Projektarbeit. sorry ..

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Nils Meyer
02.02.2025 13:442.2.25 13:44

> Leider habe ich auch den Eindruck, dass fast alle Parteien – mit Ausnahme der Grünen – eine starke Beamtenlobby haben.

2021 gab es eine Umfrage vom Deutschen Beamtenbund, dort waren die Grünen mit über 30% stärkste Kraft: www.dbb.de­/artikel/o­…-vorn.html

Es ist im Übrigen auch nicht so dass die Parteien die für eine Sozialversicherungs- oder Rentenversicherungspflicht der Selbstständigen sind dazu bereit wären die Regelungen zur Statusfeststellung bzw. generell das Prinzip dass Politik und Bürokraten entscheiden wer und was selbstständig gearbeitet werden darf aufgeben. Ideologisch passen Selbstständige die eigenverantwortlich handeln da nicht ins Muster.

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ALB
03.02.2025 10:503.2.25 10:50

Daran, dass diese vorübergehende Lösung nur für Lehrkräfte gilt, sieht man, dass es der Politik nicht darum geht, das Problem wirklich für alle zu lösen. Im Prinzip wird das Thema jetzt erst mal 2 Jahre verschoben. Eigentlich ist es eine Ansage, dass die nächsten 2 Jahre mit keiner wirklichen Lösung zu rechnen ist.

Vielleicht sind wir Selbständigen "zu brav". Manchmal kommen mir Gedanken wie: "Was, wenn möglichst viele/alle? Selbstständigen mal 1-2 Wochen gleichzeitig Urlaub machen würden - gerade auch die, die für staatliche Kunden arbeiten?"
Oder: "Was, wenn jemand, der unter den dubiosen Bedingungen für die DRV ein Projekt gemacht hat, versucht, sich als Angestellter einzuklagen? Ginge das auch nach Abschluss eines Projekts?" Vielleicht könnte man damit zumindest Präzedenzfälle schaffen.

Gewerkschaften nutzen im Ernstfall Streiks, um ihre Interessen zu betonen. Vielleicht sollten Selbstständigenverbände auch mehr auf konzertierte Aktionen setzen, die klar machen, dass Selbstständige wichtig sind?

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Gast
05.02.2025 02:495.2.25 02:49

Oder: "Was, wenn jemand, der unter den dubiosen Bedingungen für die DRV ein Projekt gemacht hat, versucht, sich als Angestellter einzuklagen? Ginge das auch nach Abschluss eines Projekts?"

Nein, das würde nicht gehen; spätestens 3 Wochen nach Ende des Projekts müsste die Klage ja beim Arbeitsgericht liegen.
www.gesetze-im-internet.de­/tzbfg/__17.html

Klappt nicht, da die Statusbescheide ja wohl meist erst lange danach eintreffen.

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Micha
12.02.2025 10:2512.2.25 10:25

„Nein, das würde nicht gehen; spätestens 3 Wochen nach Ende des Projekts müsste die Klage ja beim Arbeitsgericht liegen.“

Ich habe da eher diese Überlegung von einem Anwalt:
Angenommen der Freelancer wäre über einen Vermittler für ein dubioses Projekt bei einem Endkunden (hier DRV) tätig gewesen (also in einem Dreiecksvertragsverhältnis). und das Projekt wäre schon beendet. Es besteht für den Endkunden (hier DRV) womöglich die Gefahr, dass dann der Vertrag mit dem Vermittler rückabgewickelt wird und die ganze Zeit ein „paralleler“ Vertrag lief, der noch ungekündigt ist, weil ja die gesetzlichen Kündigungsfristen womöglich nicht eingehalten worden sind. Einen solchen (quasi in der Schwebe befindlicher) Vertrag sollte der Endkunde vorausschauend kündigen, wenn sich abzeichnet, dass das Projektverhältnis eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit war.

Die DRV wird jedoch sicherlich nicht ihre eigenen Projekte als abhängige Tätigkeit ansehen.

ChatGPT kann es besser erklären als ich:
„ Kann es sein, dass nach einer Statusfeststellung eines Dreicksvertragsverhältnisses ein ungekündigter Arbeitsvertrag mit dem Endkunden entsteht?“

Ja, das kann unter bestimmten Umständen passieren. Ein Dreiecksverhältnis entsteht typischerweise, wenn eine Person über einen Vermittler oder eine dritte Partei bei einem Endkunden tätig ist, beispielsweise im Rahmen von Arbeitnehmerüberlassung, Werkverträgen oder freien Mitarbeit.

Wenn eine Statusfeststellung durch die Deutsche Rentenversicherung oder ein Gericht ergibt, dass tatsächlich ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis zwischen dem Beschäftigten und dem Endkunden besteht, kann dies folgende Konsequenzen haben:

Direkte Begründung eines Arbeitsverhältnisses
Falls das ursprüngliche Vertragsverhältnis unwirksam ist oder als verdeckte Arbeitnehmerüberlassung gewertet wird (insbesondere ohne eine Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis des Vermittlers), kann ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Arbeitnehmer und dem Endkunden als fingiertes Arbeitsverhältnis entstehen (§ 10 AÜG).

Rechtsfolge bei verdeckter Scheinselbstständigkeit
Falls eine freie Mitarbeit oder ein Werkvertrag als abhängige Beschäftigung eingestuft wird, könnte sich daraus ein Arbeitsverhältnis zum Endkunden ergeben – insbesondere, wenn der ursprüngliche Vertrag mit dem Vermittler als unwirksam oder nur als Scheinvertrag gewertet wird.

Schutz des Beschäftigten
Die Arbeitsgerichte haben in der Vergangenheit in solchen Fällen oft entschieden, dass der Schutz des Arbeitnehmers höher zu bewerten ist als die Vertragsgestaltung zwischen den Parteien. Das bedeutet, dass ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis mit dem Endkunden entstehen kann, wenn die tatsächlichen Arbeitsbedingungen darauf hindeuten.

Betriebsverfassungsrechtliche Folgen
Falls der Statusfeststellungsbescheid oder eine gerichtliche Entscheidung eine abhängige Beschäftigung beim Endkunden bestätigt, kann der Betroffene Anspruch auf arbeitsvertragliche Rechte gegenüber dem Endkunden haben – z. B. Kündigungsschutz, Urlaubsansprüche oder Entgeltfortzahlung.

Fazit
Ob tatsächlich ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis mit dem Endkunden entsteht, hängt stark von den Umständen des Falles ab. Falls die Statusfeststellung eine abhängige Beschäftigung bestätigt und der ursprüngliche Vertrag als unzulässige Arbeitnehmerüberlassung oder als Scheinselbstständigkeit gewertet wird, kann es sein, dass das Arbeitsverhältnis direkt mit dem Endkunden besteht – und dieser eine Kündigung aussprechen müsste, wenn er das Arbeitsverhältnis beenden will.

Es empfiehlt sich in solchen Fällen eine arbeitsrechtliche Beratung, um die genaue Rechtslage im individuellen Fall zu klären.

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Micha
12.02.2025 10:4212.2.25 10:42

Ergänzung „ Müsste hier irgendwie die 3 Wochenfrist für die Klage vorm Arbeitsgericht eingehalten werden?“

Ja, die dreiwöchige Klagefrist gemäß § 4 KSchG (Kündigungsschutzgesetz) könnte in bestimmten Konstellationen eine Rolle spielen – aber das hängt davon ab, wie genau das Arbeitsverhältnis mit dem Endkunden festgestellt wird.

1. Wenn das Arbeitsverhältnis durch eine Statusfeststellung oder ein Gericht bestätigt wird
Falls eine Statusfeststellung oder ein Urteil ergibt, dass zwischen dem Beschäftigten und dem Endkunden ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis besteht, gibt es zunächst keine Kündigung, gegen die innerhalb von drei Wochen geklagt werden müsste. In diesem Fall hätte der Beschäftigte Anspruch auf eine reguläre Kündigung durch den Endkunden, falls dieser das Arbeitsverhältnis beenden möchte.

2. Wenn der Endkunde behauptet, es bestehe kein Arbeitsverhältnis
Falls der Endkunde nach der Statusfeststellung bestreitet, dass ein Arbeitsverhältnis besteht, könnte eine Feststellungsklage beim Arbeitsgericht sinnvoll sein, um das Bestehen des Arbeitsverhältnisses gerichtlich feststellen zu lassen. Hier gibt es keine Dreiwochenfrist, aber es ist ratsam, nicht zu lange zu warten.

3. Falls eine (rückwirkende) Kündigung im Raum steht
Wenn der Endkunde nach der Statusfeststellung erklärt, das Arbeitsverhältnis bestehe zwar, aber er habe es bereits (möglicherweise formlos) gekündigt, dann beginnt die dreiwöchige Klagefrist ab Zugang dieser Kündigung. In diesem Fall müsste der Betroffene innerhalb dieser Frist eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen, um die Wirksamkeit der Kündigung überprüfen zu lassen.

4. Besondere Fälle bei konkludenter Beendigung
Falls der Endkunde nach der Statusfeststellung einfach den Zugang zur Arbeit verweigert oder sich auf eine „automatische Beendigung“ des Arbeitsverhältnisses beruft, könnte dies als faktische Kündigung gewertet werden. Auch dann wäre eine Kündigungsschutzklage innerhalb der drei Wochen sinnvoll, um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses anzufechten.

Fazit
Falls keine Kündigung ausgesprochen wurde: keine Klagefrist, aber eine Feststellungsklage kann sinnvoll sein.
Falls eine Kündigung nach Statusfeststellung erfolgt: dreiwöchige Frist für Kündigungsschutzklage beachten.
Falls eine „versteckte“ Kündigung durch Arbeitsverweigerung oder ähnliche Maßnahmen vorliegt: Die dreiwöchige Frist könnte laufen, daher schnell handeln.
Um keine Fristen zu verpassen, wäre es ratsam, sich nach einer Statusfeststellung frühzeitig mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht in Verbindung zu setzen.

Ergänzung:
Es gibt auch noch folgenden wichtigen Punkt:

Nachträgliche Klagezulassung (§ 5 KSchG)
Falls der Endkunde schon früher eine Kündigung ausgesprochen hat, der Betroffene aber erst durch den Statusfeststellungsbescheid erfährt, dass überhaupt ein Arbeitsverhältnis bestanden hat, könnte eine nachträgliche Klagezulassung beim Arbeitsgericht beantragt werden.
Voraussetzung: Der Betroffene war ohne eigenes Verschulden daran gehindert, die Klage rechtzeitig einzureichen (z. B. weil er erst durch den Bescheid von seinem Arbeitsverhältnis erfuhr).

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Jochen Freißler
09.02.2025 18:129.2.25 18:12

Versprechen ist so eine Sache. Bisher haben CDU und vor allem CSU kaum Interesse für die Belange der Solo-Seibständigen gezeigt. Ob wir wirklich nennenswerte Verbesserungen durch CDU und CSU bekommen? Ich weiss es nicht. Wir müssen am Ball bleiben, Sie immer wieder erinnern und vor allem bei Bruch der Versprechen die Öffentlichkeit informiert.

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T....
14.02.2025 15:4714.2.25 15:47

Ein erster Schritt nach Irgendwo. Wie steht es eigentlich um diejenigen, die eine von der DRV bereits skalpiert wurden und Widerspruch eingelegt, aber noch keine Rückmeldung von der DRV erhalten haben? Ich z.B. warten nun bereits seit über 8 Monaten auf die Rückmeldung der DRV. Eigentlich sollte dieser ja innerhalb von drei Monaten bearbeitet werden. Dachte ich.

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22.02.2025 19:0122.2.25 19:01

Von Politikern hat man nichts zu erwarten, sie denken nicht an uns, wir sind für sie uninteressant. Warum? Weil es keinem so klar ist wieviele wir sind.
Für diese Wahlen ist es zu spät, bis morgen passiert nichts mehr. Aber das Thema SFV wird uns alle noch lange quälen.
Die VGSD hat sich sehr gut positioniert. Sie hat eine gute Zusammenarbeit mit anderen Verbänden aufgebaut, manche Politiker kennen schon den Namen des Vereins und des Vorstands. Viel Erfolg in dieser Legislaturperiode!
Wenn es aber wieder nichts wird ist es Zeit für einen Wechsel. Was haben die Gewerkschaften und wir nicht? Warum sind die Politiker empfindlich wenn es um die Belange der Gewerkschaften geht? Eine bekannte Masse die zu einer gewissen Anzahl von Stimmen führen kann. Das haben sie.
Wir können es auch versuchen. Lasst mal 2-3 Jahre vergehen und wenn es wieder nichts wird, sollten wir an eine Vorgehensänderung denken.

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